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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 12.09.2014
- 26 U 56/13 -
Entlassung eines Patienten aus der Behandlung ohne Hinweis auf nachbesserungsbedürftigen Zahnersatz stellt groben zahnärztlichen Behandlungsfehler dar
Gesundheitliche Beeinträchtigungen des Patienten rechtfertigten Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass ein Zahnarzt, der einen Patienten ohne ausdrücklichen Hinweis darauf aus einer Behandlung entlässt, dass eine von ihm eingegliederte Brücke nachbesserungsbedürftig ist, grob behandlungsfehlerhaft handelt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der heute 53 Jahre alte Kläger aus Bielefeld ließ sich vom beklagten
Sachverständigengutachten belegt fehlerhafte zahnprothetischen Versorgung
Das Oberlandesgericht Hamm sprach dem Kläger 1.000 Euro
Fehlerhafte Behandlung führte zu Schmerzen und Entzündungen im Mundraum
Durch die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.10.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Zu früh eingebrachte Langzeitprovisorien sind als grober zahnärztlicher Behandlungsfehler anzusehen
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 06.06.2014
[Aktenzeichen: 26 U 14/13]) - Fehlerhafte zahnärztliche Behandlung begründet Schmerzensgeldanspruch (hier: 5.000 Euro)
(Oberlandesgericht Koblenz, Hinweisbeschluss vom 25.11.2013
[Aktenzeichen: 5 U 1202/13]) - 6.000 Euro Schmerzensgeld für qualvollen Zahnarztbesuch
(Landgericht München I, Urteil vom 18.02.2005
[Aktenzeichen: 10 O 6103/03])
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Dokument-Nr. 19047
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