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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 10.10.2014
- 3 K 79/14.KO -
Anlieger muss Kosten für Beseitigung von kontaminiertem Erdreich aus dem Straßenraum nicht tragen
Unvorhersehbare Kosten sind Grundstückseigentümer auch im weitesten Sinne nicht mehr zurechenbar
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Grundstückseigentümer die Kosten für die Beseitigung von kontaminiertem Erdreich, das bei der Herstellung eines zusätzlichen Kanalhausanschlusses aufgefunden wurde, nicht tragen muss.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls hatte bei der beklagten Verbandsgemeinde die Herstellung eines zusätzlichen Kanalhausanschlusses beantragt. Das von ihr unterschriebene Antragsformular enthielt den Hinweis, dass die Aufwendungen für die Herstellung zusätzlicher Grundstücksanschlussleitungen, auch soweit sie innerhalb des öffentlichen Verkehrsraums verlegt werden, in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten sind.
Beklagte verlangt Kosten für Zwischenlagerung, Untersuchung und Entsorgung des Bodenaushubs erstattet
Während der Durchführung der Arbeiten wurde beim Ausheben des notwendigen Grabens im Straßenraum starker Ölgeruch festgestellt. Der Bodenaushub wurde gesondert zwischengelagert, labortechnisch untersucht und auf eine Deponie verbracht. Die dadurch entstandenen
Ursache für entstandene Mehrkosten wurden durch Verhalten eines Dritten verursacht
Die dagegen gerichtete Klage hatte vor dem Verwaltungsgericht Koblenz Erfolg. Es handele sich zwar grundsätzlich um einen verschuldensunabhängigen Erstattungsanspruch, der nach Ansicht der Richter jedoch im Einzelfall einer angemessenen Risikobegrenzung bedürfe. Dies gelte insbesondere dann, wenn bei der Herstellung des Anschlusses unvorhersehbare
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.12.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
- "Altanschließer" dürfen zu Abwasseranschlussbeiträgen herangezogen werden
(Landesverfassungsgericht Brandenburg, Beschluss vom 21.09.2012
[Aktenzeichen: VfGbbg 46/11]) - Anschlusszwang an öffentliche Kanalisation auch bei hohen Anschlusskosten regelmäßig zumutbar
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 15.10.2008
[Aktenzeichen: 4 ZB 08.483]) - OVG Rheinland-Pfalz zur Beitragspflicht von Grundstückseigentümern für den Bau eines Niederschlagswasserkanals
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.07.2009
[Aktenzeichen: 6 A 11161/08.OVG; 6 A 11162/08.OVG; 6 A11163/08.OVG; 6 A 11164/08.OVG; 6 A 11165/08.OVG])
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Dokument-Nr. 19267
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