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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.12.2013
- I-20 U 52/13 -
Verpflichtung zur Unterlassung von wettbewerbswidriger Werbung in Branchenverzeichnissen umfasst Pflicht zur Prüfung der Löschung der Werbung
Bloße Bitte um Löschung der Einträge genügt nicht
Hat sich jemand in einer Unterlassungserklärung verpflichtet eine wettbewerbswidrige Werbung in Branchenverzeichnissen zu unterlassen, so umfasst dies auch die Prüfung, ob das Branchenverzeichnis die Werbung gelöscht hat. Eine bloße Bitte um Löschung der Einträge genügt nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2010 verpflichtete sich ein Mann in einer
Anspruch auf Vertragsstrafe bestand
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung des Beklagten zurück. Dieser sei dazu verpflichtet gewesen, die
Unterlassungsverpflichtung umfasste ebenfalls Pflicht zur Prüfung der Löschung
Der Beklagte habe sich nach Auffassung des Oberlandesgerichts durch die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.02.2015
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.01.2013
Jahrgang: 2014, Seite: 155 GRUR-RR 2014, 155 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2015, Seite: 39 MMR 2015, 39
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Dokument-Nr. 20674
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