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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.06.2014
- 2-09 S 79/13 -
Wohneigentumsrecht: Errichtung von Schaukel und Sandkasten erfordert Zustimmung aller Eigentümer
Maßnahmen stellen bauliche Veränderungen im Sinne des § 22 WEG dar
Sollen auf dem Gemeinschaftseigentum eine Schaukel und ein Sandkasten errichtet werden, so stellt dies eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 WEG dar und erfordert daher die Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beschloss die Mehrheit einer Wohnungseigentümergemeinschaft die
Errichtung der Schaukel und des Sandkastens erforderte Zustimmung der Wohnungseigentümerin
Das Landgericht Frankfurt am Main entschied zu Gunsten der Wohnungseigentümerin. Ohne ihre
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.03.2015
Quelle: Landgericht Frankfurt am Main, ra-online (zt/WuM 2015, 185/rb)
Jahrgang: 2015, Seite: 185 WuM 2015, 185
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Dokument-Nr. 20804
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