Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Itzehoe, Urteil vom 22.10.2014
- 92 C 64/14 -
Ansprüche wegen einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing können erst nach 10 Jahren verjähren
Möglicher bereicherungsrechtlicher Anspruch des Rechteinhabers verjährt erst nach 10 Jahren
Ansprüche aufgrund einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing verjähren grundsätzlich nach drei Jahren. Dies gilt jedoch nicht für eventuell bestehende bereicherungsrechtliche Ansprüche. Diese verjähren erst nach zehn Jahren. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Itzehoe hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2010 machte der Inhaber eines Internetanschlusses einen Film über ein Filesharing-Programm öffentlich zugänglich. Er wurde aufgrund dessen von der Rechteinhaberin im Juli 2010 abgemahnt. Nach einigen Schriftwechseln, drohte die Rechteinhaberin im März 2014 mit der Erhebung einer Schadenersatzklage. Daraufhin erhob der Anschlussinhaber Klage auf Feststellung, dass der Rechteinhaberin kein Schadenersatzanspruch zusteht.
Anspruch auf Schadenersatz wegen Urheberrechtsverletzung verjährt
Das Amtsgericht Itzehoe entschied gegen den Anschlussinhaber. Zwar sei der deliktische Schadenersatzanspruch der Rechteinhaberin bereits verjährt, da diesbezüglich gemäß § 102 Satz 1 UrhG die dreijährige regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB gegolten habe. Diese Frist beginne mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Tatsachen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt (§ 199 BGB). Dies sei hier im Jahr 2010 der Fall gewesen. Somit habe die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2010 begonnen und am 31. Dezember 2013 geendet. Damit sei eine gerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Jahr 2014 ausgeschlossen gewesen.
Keine Verjährung des möglicherweise bestehenden bereicherungsrechtlichen Anspruchs
Nach Ansicht des Amtsgerichts sei aber der möglicherweise bestehende bereicherungsrechtliche Anspruch der Rechteinhaberin nicht verjährt gewesen. Denn dieser Anspruch verjähre gemäß § 102 Satz 2 UrhG und § 852 BGB erst nach zehn Jahren. Es sei nicht auszuschließen, dass der Anschlussinhaber durch die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.03.2015
Quelle: Amtsgericht Itzehoe, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2015, Seite: 196 MMR 2015, 196
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 20835
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil20835
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.