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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 12.03.2015
- VG 27 K 183.12 -
Presseauskunft: Journalisten haben bei Anfragen keinen Anspruch auf Aktualitätsvorsprung
Staat hat gegenüber Trägern der Pressefreiheit Neutralitätspflicht
Journalisten können nicht allein wegen einer frühzeitigeren Antragstellung verlangen, bevorzugt vor der Konkurrenz informiert zu werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, Reporter eines großen Boulevardblattes, wandte sich dagegen, dass das Bundeskanzleramt dem Journalisten einer anderen Zeitschrift zeitgleich mit ihm erbetene Archivauskünfte erteilt hat. Er machte geltend, dass er früher als dieser die
Bundeskanzleramt gewährt bei Auskunftsbegehren zum selben Aktenbestand Antragsstellern zeitgleich gewünschte Informationen
Das Bundeskanzleramt verteidigte seine Praxis. Betreffe die Prüfung von Unterlagen mehrere Auskunftsbegehren zum selben Aktenbestand, gewähre es den verschiedenen Antragsstellern parallel und damit zeitgleich die Informationen, wenn und soweit die Anträge gleichzeitig bescheidungsreif seien.
VG: Vorgehen des Bundeskanzleramts war rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Vorgehen der Behörde in diesem Fall als rechtmäßig bestätigt. Für den Staat bestehe gegenüber den Trägern der Pressefreiheit eine Neutralitätspflicht. Wegen des Verbotes der Einflussnahme auf Inhalt und Gestaltung einzelner Presseerzeugnisse sei es staatlichen Stellen verboten, zwischen einzelnen Trägern der Pressefreiheit bei der Entscheidung über Zeitpunkt, Inhalt und Umfang zu erteilender Informationen zu differenzieren und damit gezielt einen Aktualitätsvorsprung zu gewähren. Der Kläger, der seinen Antrag früher gestellt habe als sein Konkurrent, habe tatsächlich zahlreiche Dokumente früher als dieser erhalten. Erst zu einem späteren Zeitpunkt seien Dokumente zeitgleich herausgegeben worden. Es entspreche den Grundsätzen der Effizienz und Effektivität des Verwaltungsverfahrens, wenn über Anträge, die gleichzeitig entscheidungsreif seien, gleichzeitig entschieden werde. Das Risiko paralleler Recherche und des Verlustes der Exklusivität einer Recherche liege in der Sphäre der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.04.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- Keine überhöhten Anforderungen an die Gewährung von Eilrechtsschutz bei presserechtlichen Auskunftsansprüchen
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.09.2014
[Aktenzeichen: 1 BvR 23/14]) - Pressefreiheit: Kein Zugangsrecht zu nicht-öffentlichen Gebäuden
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 27.06.2014
[Aktenzeichen: VG 27 L 274.14])
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Dokument-Nr. 20878
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