Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Finanzgericht Münster, Urteil vom 11.03.2015
- 13 K 3129/13 K -
Schadensersatzzahlung des Steuerberaters an Unternehmen für auferlegte Bußgelder ist Betriebseinnahme
Geschäftsvorfälle einer Kapitalgesellschaft sind alle als gewerbliche Einkünfte zu behandeln
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass eine Schadensersatzzahlung des Steuerberaters zum Ausgleich von Bußgeldern an den Mandanten bei diesem als Betriebseinnahme zu erfassen ist.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist eine GmbH, die im Fahrzeughandel tätig ist. Weil sie mehrere Bilanzen nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht hatte, musste sie Bußgelder bezahlen. Diese wurden ihr von ihrem
Ausbleibende Erfassung der Erstattung würde Abzugsverbot im Ergebnis unterlaufen
Das Finanzgericht Münster wies die hiergegen gerichtete Klage ab. Da
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.04.2015
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 20933
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil20933
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.