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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 12.03.2015
- 1 RVs 15/15 -
Ausnutzung des Verfügungsrahmens einer überlassenen Kreditkarte nach dem Tod des Inhabers nicht strafbar
OLG Hamm hebt Verurteilung einer Haushälterin wegen Untreue auf
Überlässt der Kreditkarteninhaber seine Karte einem Dritten zur eigennützigen Verwendung, macht sich der Dritte nicht bereits dann strafbar, wenn er die Kreditkarte nach dem Tode des Inhabers weiterhin ausnutzt. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und sprach die Angeklagte unter Aufhebung des Berufungsurteils des Landgerichts Siegen frei.
Die heute 57 Jahre alte Angeklagte des zugrunde liegenden Verfahrens aus dem Kreis Olpe betreute den Haushalt eines im Januar 2013 verstorbenen, vermögenden Bewohners des Kreises Olpe. Dieser überließ ihr im September 2012 seine
Tatbestand der Untreue nicht erfüllt
Die gegen die Verurteilung eingelegte Revision der Angeklagten war erfolgreich. Das Oberlandesgericht Hamm sprach die Angeklagte frei. Die Tatbestände einer
Möglichkeit zur Bestrafung wegen Betruges oder Unterschlagung nicht gegeben
Die Angeklagte sei auch nicht wegen Betruges oder wegen einer Unterschlagung zu bestrafen. Die Händler, bei denen die Angeklagte unter Vorlage der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.04.2015
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 20954
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