wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.05.2015
19 A 2097/14 -

Salafist darf wegen vermuteter Beteiligung am bewaffneten "Jihad" in Syrien Reisepass entzogen werden

Gefährdung erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland rechtfertigen Passentzug

Die Entziehung eines Reisepasses ist zulässig, wenn zu befürchten ist, dass der Passbesitzer zur Unterstützung des militanten "Jihad" in Syrien ausreisen will und damit erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen und wies damit die Berufung eines 23jährigen Solingers zurück, der gegen Einschränkungen seiner Ausreisefreiheit klagte.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Stadt Solingen hatte dem Kläger mit Verfügung vom 19. Dezember 2013 den Reisepass entzogen und den Geltungsbereich seines Personalausweises auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Vorausgegangen war den Maßnahmen ein Ausreiseversuch des Klägers, der am 4. Dezember 2013 daran gehindert worden war, mit zwei Begleitern, die die Behörden ebenfalls dem salafistischen Spektrum zuordnen, einen Flug Richtung Istanbul anzutreten.

Sachverhalt

Die beklagte Stadt hat angenommen, dass der Kläger erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, nämlich deren auswärtige Beziehungen. Sie hat ihre Gefahreneinschätzung, er wolle zur Beteiligung am bewaffneten "Jihad" in Syrien ausreisen, auf eine Reihe von Umständen gestützt. So befand der Kläger sich bei salafistischen Ausschreitungen in Solingen am 1. Mai 2012 am Veranstaltungsort und war nach Erkenntnissen der Polizei wie sein älterer Bruder bis zu dessen Verbot im Juni 2012 regelmäßiger Besucher des Moscheevereins "Millatu Ibrahim e. V." in Solingen. In der Folge beteiligte er sich an sogenannten Koraninformationsständen und trat als Begleiter des islamistischen Predigers Hassan Keskin sowie im Zusammenhang mit der Vereinigung "Tauhid Deutschland" in Erscheinung, die das Bundesinnenministerium im März 2015 ebenfalls verboten hat.

OVG erklärt Passentziehung und Personalausweisbeschränkung für rechtmäßig

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat - wie bereits das Verwaltungsgericht Düsseldorf - die auf dieser Grundlage verfügte Passentziehung und Personalausweisbeschränkung trotz der damit verbundenen Einschränkung der Ausreisefreiheit für rechtmäßig gehalten.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.05.2015
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil
    [Aktenzeichen: 24 K 133/14]
Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 20990 Dokument-Nr. 20990

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil20990

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?