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Bundessozialgericht, Urteil vom 30.09.2015
- B 3 KR 14/14 R -
Versicherte hat keinen Anspruch auf Kostenübernahme für Silikonprothese bei fehlendem Endglied des Zeigefingers durch die Krankenkasse
Fehlen des Zeigefingerendgliedes ist nicht mit wesentlichen Beeinträchtigung von Körperfunktionen verbunden
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass das Fehlen des letzten Gliedes des Zeigefingers die Greif- und Haltefunktion einer Hand nicht nennenswert beeinträchtigt und einer Versicherte daher keinen Anspruch auf Kostenübernahme für eine Silikonprothese durch die Krankenkasse zusteht.
Der bei
Im Vordergrund stehender kosmetischer Aspekt rechtfertigt keine Kostenzusage durch Krankenkasse
Die
LSG verneint Kostenübernahmepflicht der Krankenkasse
Die Klägerin blieb mit
Klägerin verweist auf geschuldeten Behinderungsausgleich
Mit
Leistungsanspruch ergibt sich nicht bereits zur Wiederherstellung der vollständigen körperlichen Integrität
Die Revision
Greif- und Haltefunktion der Hand nicht nennenswert beeinträchtigt
Das Fehlen des letzten Gliedes des Zeigefingers beeinträchtigt die Greif- und Haltefunktion
Fingerdefekt für die Öffentlichkeit kaum auffällig
Da das Fehlen des Zeigefingerendgliedes nicht mit einer wesentlichen Beeinträchtigung von Körperfunktionen verbunden ist, liegt keine Krankheit im Sinne des § 27 SGB V vor, deren Behandlungserfolg mit Hilfe eines Hilfsmittels zu sichern wäre. Auch unter dem Aspekt einer "entstellenden Wirkung" liegt in dem Verlust des Fingerendgliedes weder eine Behinderung noch eine Krankheit. Beim für die Öffentlichkeit typischen oberflächlichen Kontakt fällt
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.10.2015
Quelle: Bundessozialgericht/ra-online
- Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil
[Aktenzeichen: S 25 KR 531/11] - Hessisches Landessozialgericht, Urteil
[Aktenzeichen: L 8 KR 6/13]
- Krankenkasse muss Kosten für elektrisch angetriebene Unterarmprothese übernehmen
(Sozialgericht Heilbronn, Gerichtsbescheid vom 16.09.2013
[Aktenzeichen: S 15 KR 4576/11]) - Krankenkasse muss Kosten für Prothese nach Teilamputation eines Fingers nicht übernehmen
(Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 19.06.2008
[Aktenzeichen: L 8 KR 171/07])
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Dokument-Nr. 21762
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