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Landgericht Berlin, Urteil vom 02.10.2015
- 55 S 206/14 WEG -
Abberufung eines WEG-Verwalters aufgrund nicht ordnungsgemäßer Führung von Beschlusssammlungen sowie unberechtigter Entnahme von Vorschusszahlungen aus Gemeinschaftskasse
Wichtiger Grund zur fristlosen Abberufung ohne vorherige Abmahnung
Ein WEG-Verwalter kann aus wichtigem Grund ohne vorherige Abmahnung fristlos abberufen werden, wenn er nicht ordnungsgemäß Beschlusssammlungen führt und unberechtigt Vorschusszahlungen aus der Gemeinschaftskasse entnimmt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall ging eine WEG-Verwalterin gegen den Wohnungseigentümerbeschluss über ihre
Recht zur fristlosen Abberufung bestand
Das Landgericht Berlin entschied gegen die WEG-Verwalterin. Es haben zwei wichtige Gründe zur fristlosen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.03.2016
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2016, 206/rb)
Jahrgang: 2016, Seite: 206 GE 2016, 206
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Dokument-Nr. 22211
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