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Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 24.03.2016
- 6 A 682/15 -
Deutsche Bundesbank muss zerstörte Banknoten ersetzen
Beschädigung der Banknoten geschah voraussichtlich in krankheitsbedingtem Zustand geistiger Verwirrtheit
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Deutsche Bundesbank zum Ersatz zerstörter Banknoten im Wert von 18.500 Euro verpflichtet.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die heute fast 90-jährige Klägerin hatte die Banknoten - mutmaßlich Endes 2013/Anfang 2014 - selbst zerstört. Anschließend verlangten ihre Enkel, darunter auch eine Enkelin, die zwischenzeitlich zur Betreuerin der Klägerin bestellt worden ist, den
Hessischer Verwaltungsgerichtshof verpflichtet Deutsche Bundesbank zum Ersatz der Banknoten
Die dagegen im Namen der Klägerin von ihrer Enkelin und Betreuerin erhobene Klage auf Verpflichtung der Deutschen Bundesbank zum
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.03.2016
Quelle: Hessischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
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Dokument-Nr. 22399
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