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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.04.2016
- BVerwG 4 A 2.15 -
Kein Anspruch auf Änderung bereits gerichtlich gebilligter Nachtflugregelungen für den Flughafen Leipzig/Halle
Anwohner kann sich nicht auf veränderte neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Gesundheitsbeeinträchtigungen durch nächtlichen Fluglärm berufen
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass er Freistaat Sachsen nicht verpflichtet ist, die Nachtflugregelungen am Flughafen Leipzig/ Halle zu ändern.
Der
Kläger beantragt Aufhebung der Regelungen über Zulässigkeit des Nachtflugbetriebs
Zu den seinerzeit klagenden Anwohnern gehörte auch der Kläger des nun entschiedenen Verfahrens. Sein Wohngrundstück liegt etwa 11,5 km vom
Nächtlicher Fluglärm könnte durch besseren baulichen Schallschutz beseitigt werden
Die gegen die ablehnenden Verwaltungsentscheidungen erhobene Klage blieb erfolglos. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass der Kläger insbesondere keinen Widerruf der Betriebsregelungen nach § 49 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) verlangen könne. Denn ein solcher Widerruf setze voraus, dass auch nachträgliche Schutzauflagen nach § 75 Abs. 2 S. 2 VwVfG - etwa zum baulichen Schallschutz - die nachteiligen Wirkungen eines Vorhabens nicht beseitigen. An dieser Voraussetzung fehle es nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts. Den vom Kläger behaupteten veränderten Erkenntnissen zum nächtlichen
Wiederaufgreifen des Planfeststellungsverfahrens ausgeschlossen
Der Kläger konnte sein Begehren auch nicht auf andere Vorschriften stützen. Eine Rücknahme nach § 48 Abs. 1 S. 1 VwVfG schied aus, weil nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2008 rechtskräftig feststeht, dass die Regelungen über den Nachtflugbetrieb rechtmäßig sind. Ein Wiederaufgreifen des Planfeststellungsverfahrens nach § 51 VwVfG schließt § 72 Abs. 1 VwVfG aus.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.04.2016
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Flughafen Leipzig/Halle kann ausgebaut werden
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 09.11.2006
[Aktenzeichen: 4 A 2001.06]) - Anwohnerklagen gegen Nachtflugregelungen für Flughafen Leipzig/Halle erfolglos
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.07.2008
[Aktenzeichen: BVerwG 4 A 3001.07]) - BVerfG: Regelungen zum Nachtflugverkehr in Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss für Flughafen Leipzig/Halle verstößt nicht gegen Grundgesetz
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15.10.2009
[Aktenzeichen: 1 BvR 3474/08, 1 BvR 3522/08])
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Dokument-Nr. 22541
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