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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.06.2016
- BVerwG 2 C 24.14 -
BVerwG zum Verlust der Dienstbezüge eines Lehrers
Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst auch in den Schulferien
Bestand zwischen dem Dienstherrn und einem beamteten Lehrer Streit über dessen Dienstfähigkeit und bleibt der Lehrer trotz amtsärztlicher Bestätigung seiner Dienstfähigkeit dem Dienst weiterhin fern, obliegt es dem Lehrer - auch nach Beginn der Schulferien - , dem Dienstherrn anzuzeigen, dass und ab wann er sich wieder für dienstfähig ansieht. Unterlässt er dies, so verliert der Lehrer seine Dienstbezüge auch für Zeiten, die in die Schulferien fallen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Im vorliegenden Streitfall war der Kläger als beamteter
Verlust von Dienstbezügen wegen unerlaubten Fernbleibens
Das beklagte Land stellte daraufhin mit dem angefochtenen Bescheid den
Während Schulferien keine zeitlich und örtlich konkretisierte Dienstleistungspflicht nach Landesrecht
Die Revision des Klägers wurde zurückgewiesen. Die Feststellung des Verlusts der
Verlust der Dienstbezüge aufgrund Obliegenheitsverletzung
Im Streitfall verliert der Kläger gleichwohl seine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.06.2016
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ ra-online
- Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 04.07.2013
[Aktenzeichen: 3 A 1879/11] - Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 06.07.2011
[Aktenzeichen: 1 K 5681/10]
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Dokument-Nr. 22804
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