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Kammergericht Berlin, Urteil vom 13.10.2014
- 20 U 224/12 -
Nähen einer Wunde mit 7 Stichen ohne Betäubung rechtfertigt Schmerzensgeld von 6.000 EUR
Grober Verstoß gegen ärztliche Kunst
Wird bei einem Patienten eine Wunde mit sieben Stichen ohne örtliche Betäubung genäht, liegt ein grober Verstoß gegen die ärztliche Kunst vor. Erleidet der Patient durch die Wundnaht kaum auszuhaltende Schmerzen, rechtfertigt dies ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.000 EUR. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einer
Landgericht hielt 300 EUR Schmerzensgeld für angemessen
Das Landgericht Berlin hielt angesichts der erlittenen Schmerzen ein Schmerzensgeld von 300 EUR für angemessen. Der Patientin war dies aber zu wenig und legte Berufung ein. Ihrer Meinung nach müsse ihr ein Anspruch in Höhe von 15.000 EUR zu stehen.
Kammergericht bejaht Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 6.000 EUR
Das Kammergericht Berlin entschied zum Teil zu Gunsten der Patientin und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.10.2016
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Berlin, Urteil vom 18.07.2012
[Aktenzeichen: 36 O 109/10]
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Dokument-Nr. 23362
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