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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 29.11.2016
- 3 K 1138/16.TR -
Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen Bestechlichkeit zulässig
Verstoß gegen unabdingbare beamtenrechtliche Verhaltensgebote rechtfertigt Dienstentfernung
Das Verwaltungsgericht Trier hat einen Justizvollzugsbeamten, der vom Amtsgericht Wittlich rechtskräftig wegen Bestechlichkeit in drei Fällen und in einem Fall in Tateinheit mit fahrlässiger Abgabe von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist, aus dem Dienst entfernt.
Der im Jahr 2009 in das Beamtenverhältnis auf Probe berufene
Land klagt auf Entfernung des Beamten aus dem Dienst
Nachdem der
VG bejaht Entfernung des Beamten aus dem Dienst
Das Verwaltungsgericht Trier bejahte eine Entfernung des Beamten aus dem Dienst und führte zur Begründung aus, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.12.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online
- Polizeiliche Informationssysteme für private Interessen genutzt: Polizeibeamter kann bei widerrechtlicher Ausnutzung seiner dienstrechtlichen Stellung aus dem Polizeidienst entfernt werden
(Verwaltungsgericht Kassel, Urteil vom 02.12.2010
[Aktenzeichen: 28 K 526/10.KS.D]) - VG Stuttgart: Dienstentfernung eines Polizisten wegen Beihilfe zur Prostitution und Mitwirkung in einem Pornofilm gerechtfertigt
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 27.07.2011
[Aktenzeichen: DB 23 K 5319/10])
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Dokument-Nr. 23599
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