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Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 16.12.2016
- S 19 AS 3947/16 -
Auch "schwieriger" Langzeitarbeitsloser hat Anspruch auf Urlaub
Jobcenter muss einbehaltenes Arbeitslosengeld II nachzahlen
Ein Jobcenter muss die Zustimmung zu einer dreiwöchigen Urlaubsabwesenheit eines Langzeitarbeitslosen erteilen, soweit hierdurch die berufliche Eingliederung nicht beeinträchtigt wird. Eine Sanktionierung unbotmäßigen Verhaltens des Arbeitslosen hat bei dieser Entscheidung zu unterbleiben. Dies hat das Sozialgericht Dortmund entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall ging es um einen arbeitslosen Familienvater aus Iserlohn, der seit 2005 im Leistungsbezug des Jobcenters Märkischer Kreis steht. Das
Jobcenter hätte Zustimmung zur Ortsabwesenheit erteilen müssen
Die hiergegen bei dem Sozialgericht Dortmund erhobene Klage hatte Erfolg. Das Gericht verurteilte das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.01.2017
Quelle: Sozialgericht Dortmund/ra-online
- Arbeitsloser muss Arbeitsagentur bei nicht wahrnehmbarem Termin nicht immer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen
(Sozialgericht Gießen, Urteil vom 14.05.2014
[Aktenzeichen: S 14 Al 112/12]) - Hartz IV-Leistungen können wegen nicht genehmigter Ortsabwesenheit eingestellt werden
(Sozialgericht Stuttgart, Beschluss vom 18.07.2012
[Aktenzeichen: S 19 AS 3136/12 ER])
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Dokument-Nr. 23700
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