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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.01.2017
- 6 AZR 442/16 -
Arbeitnehmer in Elternzeit dürfen nicht vom Anwendungsbereich des Massenentlassungsschutzes ausgenommen werden
BAG zur Benachteiligung von Personen in Elternzeit bei Massenentlassungen
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Massenentlassungen innerhalb von 30 Kalendertagen nach Maßgabe von § 17 KSchG zu ihrer Wirksamkeit einer vorherigen ordnungsgemäßen Konsultation des Betriebsrats und einer vorherigen ordnungsgemäßen Anzeige an die Agentur für Arbeit bedürfen.
Der durch § 17 KSchG gewährleistete Schutz ist europarechtlich durch die Richtlinie 98/59/EG (Massenentlassungsrichtlinie) determiniert. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vom 27. Januar 2005 (Az. C-188/03) ist unter "Entlassung" die Kündigungserklärung zu verstehen.
BAG erklärt Kündigung einer Mutter nach Ablauf des 30-Tage-Zeitraums für zulässig
Hiervon ausgehend hielt das Bundesarbeitsgericht die
BVerfG rügt Benachteiligung wegen des Geschlechts und hebt BAG-Urteil auf
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 8. Juni 2016 (Az. 1 BvR 3634/13) dieses Urteil aufgehoben, weil es die Klägerin in ihren Grundrechten aus Art. 3 iVm. Art. 6 GG verletze. Die Klägerin werde unzulässig wegen der von ihr in Anspruch genommenen
BAG: Arbeitsverhältnis wurde nicht durch Kündigung aufgelöst
An diese nationalrechtliche Erweiterung des Entlassungsbegriffs bei
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.01.2017
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 31.10.2011
[Aktenzeichen: 17 Sa 761/11]
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Dokument-Nr. 23768
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