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Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.05.2016
- S 21 AS 1690/15 -
Anspruch auf Übernahme von Nachhilfekosten durch Jobcenter nur bei Versetzungsgefährdung
Jobcenter lehnt zu Recht Kostenübernahme für 116 Nachhilfestunden ab
Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Mutter einer Schülerin der neunten Jahrgangsstufe keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für Nachhilfestunden durch das Jobcenter hat.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls beantragte im Frühjahr 2012 für ihre damals 15-jährige Tochter Kostenerstattung für
Versetzung wäre ohne Nachhilfe nicht gefährdet gewesen
Das Sozialgericht Düsseldorf wies die hiergegen gerichtete Klage ab. Nach § 28 SGB II werde eine die schulischen Angebote ergänzende Lernförderung dann berücksichtigt, wenn diese geeignet und erforderlich sei, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen. Wesentliches Lernziel sei die
Auch Hauptschulabschluss nach Klasse 10 stellt nach Schulgesetz NRW Schulabschluss dar
Vorliegend sei der Maßstab für die Erforderlichkeit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.03.2017
Quelle: Sozialgericht Düsseldorf/ra-online
- Jobcenter muss Kosten für Nachhilfe bei fehlender Aussicht auf erfolgreiche Versetzung in die nächste Klassenstufe nicht übernehmen
(Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2016
[Aktenzeichen: L 12 AS 1643/16 ER-B]) - Hartz IV: Jobcenter darf Kostenübernahme für Nachhilfe nicht auf zwei Monate begrenzen
(Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 20.12.2013
[Aktenzeichen: S 19 AS 1036/12])
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Dokument-Nr. 23944
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