Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Cottbus, Urteil vom 14.02.2017
- 3 L 340/16 -
Anwohnerschutz: Tankstelle darf vorerst nur tagsüber betrieben werden
24-Stunden-Betrieb gegenüber Anwohnern rücksichtslos
Das Verwaltungsgericht Cottbus hat dem Eilantrag eines Anwohners gegen die Errichtung und den Betrieb einer Tankstelle in Zeuthen teilweise stattgegeben. Das Gericht hielt einen 24-Stunden-Betrieb gegenüber den Anwohnern für rücksichtslos.
Der Antragsteller bzw. Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls erstrebte die vollständige Aufhebung des Erlaubnisbescheides des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit für einen 24-Stunden-Betrieb einer neuen Tankstelle in Zeuthen. Die gerichtliche Entscheidung schränkt den Betrieb auf den Tagesbetrieb ein. Bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren, muss deshalb die Tankstelle nachts, also von 22.00 bis 6.00 Uhr geschlossen bleiben.
Tankstelle in Nachtzeiten zu laut
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Cottbus erweist sich der Betrieb der Tankstelle in der Nachtzeit als zu laut und damit als "rücksichtslos" gegenüber den Anwohnern. Inwieweit den betroffenen Nachbarn Geräuschimmissionen zuzumuten sind, beurteilt sich grundsätzlich anhand der "TA-Lärm" (GMBl Nr. 26/1998 S. 503). Diese setzt Immissionsrichtwerte je nach Gebietstyp und Tages- bzw. Nachtzeit fest. Für das Grundstück des Antragstellers waren nach dem Ergebnis der gerichtlichen Prüfung die Werte für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts anzusetzen.
Überschreitung des erlaubten Immissionsrichtwertes nachts nicht zu erwarten
Da die Tankstelle noch nicht existiert, wurden die Auswirkungen der Tankstelle anhand schalltechnischer
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.03.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Cottbus/ra-online
- Bei unwesentlicher Geräuschbelästigung durch Betrieb einer Waschanlage besteht für Grundstückseigentümer kein Abwehranspruch
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 28.08.2014
[Aktenzeichen: 24 U 71/13]) - Alkoholverkauf an Frankenthaler Tankstellen kann beschränkt werden
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.12.2008
[Aktenzeichen: 6 B 11337/08.OVG, 6 B 11345/08.OVG, 6 B 11346/08.OVG])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24028
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24028
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.