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Landgericht Berlin, Urteil vom 27.02.2017
- 3 O 19/15 -
Land Berlin unterliegt im Rechtsstreit um Internetauftritt "www.berlin.com
Disclaimer weist ausreichend deutlich auf Darstellung einer nicht offiziellen Berlin-Seite des Landes hin
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass das Land Berlin den Verantwortlichen einer Webseite nicht daran hindern könne, die Domain "www.Berlin.com" zu betreiben, wenn bei Aufruf der Seite durch einen sogenannten Disclaimer deutlich wird, dass es sich nicht um die offizielle Berlin-Seite des Landes handelt.
Das Land
Sachverhalt
Im zugrunde liegenden Verfahren erhob das Land Klage gegen ein Unternehmen, das eine weltweit agierende Mediengruppe ist und das die
Zu einem zwischen den Parteien streitigen Zeitpunkt erschien bei Aufruf der Webseite www.berlin.com ein so genannter Disclaimer auf Englisch und auf Deutsch mit dem Inhalt: "Berlin.com wird von
Betreiber der Webseite hat sich nicht unberechtigt den Namen des Klägers angemaßt
Das Landgericht
Zuordnung eines Namens durch Domain hat aufgrund geänderten Nutzerverhaltens an Bedeutung verloren
Zudem könne ein Nutzer heutzutage angesichts der Vielzahl von Webseiten, die Informationen zu beinahe allen Lebensbereichen bereithalten und zunehmend kommerziell betrieben würden, nicht mehr davon ausgehen, dass die Second Level
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.04.2017
Quelle: Kammergericht/ra-online
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Dokument-Nr. 24151
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