wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 18.05.2017
1 U 65/16 -

Privater Autoverkäufer muss nach vertraglich vereinbarter Garantieübernahme Fahrzeug mit falschem Tachostand zurücknehmen

Verkäufer übernimmt durch vertragliche Eintragung der Laufleistung unter "Zusicherungen des Verkäufers" ausdrücklich Garantie

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass ein privater Autoverkäufer dann ein Fahrzeug zurücknehmen muss, wenn das Auto einen anderen Tachostand ausweist als in den Verkaufsunterlagen angegeben und der Verkäufer die Laufleistung im Kaufvertrag unter der Rubrik "Zusicherungen des Verkäufers" eigenhändig eingetragen hat.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mann aus Elsfleth im September 2015 im Landkreis Cuxhaven einen gebrauchten Mercedes für 8.000 Euro gekauft. Nach kurzer Zeit wollte er den Wagen wegen eines angeblich falschen Tachostands zurückgeben. Der Verkäufer verweigerte die Rücknahme. Die Parteien zogen vor Gericht.

LG verpflichtet Verkäufer zur Rücknahme des Wagens

Der gerichtliche Sachverständige konnte feststellen, dass das Fahrzeug bereits Anfang 2010 eine Laufleistung von über 222.000 km aufgewiesen hatte. Verkauft wurde es im September 2015 dann mit einem Tachostand von 160.000 km. Das Landgericht Oldenburg verpflichtete den Verkäufer daher zur Rücknahme des Wagens.

Laufleistung wurde im Kaufvertrag unter Rubrik "Zusicherungen des Verkäufers" angegeben

Das Oberlandesgericht Oldenburg bestätigte diese Entscheidung und führte zur Begründung aus, dass sich der Beklagte nicht darauf berufen könne, dass er den Tachostand lediglich "laut Tacho" angegeben und selbst keine eigene Kenntnis von der tatsächlichen Laufleistung gehabt habe, weil er den Wagen selbst gebraucht gekauft hatte. Zwar müsse im Rechtsverkehr zwischen einer Garantie und einer bloßen Beschaffenheitsangabe unterschieden werden. Bei einem Verkauf zwischen Privatleuten - wie hier - könne der Käufer auch nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass der Verkäufer den von ihm angegebenen Tachostand auf seine Richtigkeit überprüft habe. Im vorliegenden Fall aber hatte der Verkäufer die Laufleistung im Kaufvertrag unter der Rubrik "Zusicherungen des Verkäufers" eigenhändig eingetragen. Er habe damit ausdrücklich eine Garantie übernommen, an der er sich festhalten lassen müsse, so das Gericht. Der Käufer darf das Auto daher zurückgeben und erhält den Kaufpreis erstattet.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.07.2017
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Kaufrecht | Vertragsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Auto | PKW | Kfz | Kraftfahrzeug | Wagen | Autokauf | Garantie | Tacho | Tachomanipulation | geschönter Tachostand | Kilometerstand | Zusicherung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 24526 Dokument-Nr. 24526

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24526

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?