Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.02.2008
- XII ZR 185/05 -
BGH: Ehegatte kann durch Ehevertrag wirksam auf Verzicht der Fortführung des Ehenamens im Scheidungsfall verpflichtet werden
Verzicht auf Fortführung des Ehenamens nicht generell sittenwidrig
Ein Ehegatte kann durch einen Ehevertrag wirksam dazu verpflichtet werden, auf die Fortführung des angenommenen Ehenamens im Scheidungsfall zu verzichten. Eine solche Vereinbarung ist, jedenfalls solange der Verzicht nicht entlohnt wird, nicht generell als sittenwidrig zu werten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich der Eheschließung schloss ein Ehepaar im Mai 1989 einen
Amtsgericht weist Klage ab, Landgericht gibt ihr statt
Während das Amtsgericht Lüneburg die Klage abwies, gab das Landgericht Lüneburg der Klage statt. Nach seiner Auffassung dürfe der Ehemann aufgrund der Regelung im
Bundesgerichtshof bejaht Verbot zur Fortführung des Ehenamens
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Revision des Ehemanns zurück. Zwar könne ein Ehegatte nach der
Mögliche Sittenwidrigkeit des Verzichts bei Vereinbarung eines Entgelts
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs könne ein
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.10.2017
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Lüneburg, Urteil vom 30.12.2004
[Aktenzeichen: 10 C 405/04] - Landgericht Lüneburg, Urteil vom 30.09.2005
[Aktenzeichen: 4 S 12/05]
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2008, Seite: 849 DNotZ 2008, 849 | Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ)
Jahrgang: 2008, Seite: 859 FamRZ 2008, 859 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2008, Seite: 627 MDR 2008, 627 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2008, Seite: 1528 NJW 2008, 1528
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24953
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24953
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.