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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.10.2017
- L 16 KR 62/17 -
Anlegen eines Stützkorsetts ist als Leistung der häuslichen Krankenpflege gesondert zu vergüten
An- und Ablegen des Stützkorsetts ist "krankheitsspezifische verrichtungsbezogene Pflegemaßnahme"
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die Krankenkasse das Anlegen eines Stützkorsetts als Leistung der häuslichen Krankenpflege gesondert vergüten muss. Es handelt sich dabei nicht um eine Grundpflegeleistung der Pflegekasse.
Im zugrunde liegenden Rechtstreit hatte eine 87-jährige Frau aus Holzminden geklagt, die unter anderem an einer Verformung der Wirbelsäule und an fortschreitender Osteoporose leidet. Der behandelnde Arzt hatte der Frau hierfür ein
Krankenkasse lehnt Kostenübernahme ab
Die beklagte
LSG bejaht Pflicht der Krankenkasse zur Kostenübernahme
Dem konnte sich das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen nicht anschließen. Das An- und Ablegen des Stützkorsetts sei eine "krankheitsspezifische verrichtungsbezogene Pflegemaßnahme", die im Rahmen der Behandlungssicherungspflege von der
Anlegen des Stützkorsetts nicht mit An- und Ausziehen normaler Alltagskleidung vergleichbar
Trotz möglicher Überschneidungen mit der Grundpflege sei auch das An- und Ausziehen des Korsetts wegen der stützenden und stabilisierenden Funktion krankheitsspezifisch. Mit normaler Alltagskleidung sei es nicht zu vergleichen. Es müsse eng anliegen und beim An- und Ausziehen müssten mehrere Häkchen und ein Reißverschluss geschlossen werden. Dafür sei deutlich mehr Kraft erforderlich als bei normaler Kleidung. Die Klägerin könne das nicht mehr, weil die Feinmotorik in den Händen eingeschränkt sei und sie auch nicht mehr die ausreichende Kraft dafür habe. Sie habe auch keine Hilfe durch Familienangehörige.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2017
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen/ra-online
- Krankenkasse muss bei Jugendlichen transportable Sauerstoffflaschen zur Mobilitätserhaltung zur Verfügung stellen
(Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21.12.2014
[Aktenzeichen: L 4 KR 485/14]) - Krankenkasse muss Kosten für Versorgung eines pflegebedürftigen Rollstuhlfahrers mit einer Treppensteighilfe übernehmen
(Bundessozialgericht, Urteil vom 16.07.2014
[Aktenzeichen: B 3 KR 1/14 R M])
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Dokument-Nr. 25083
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