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Landgericht Bonn, Urteil vom 15.11.2017
- 16 O 21/16 -
Wetter-App des DWD ist wettbewerbsrechtlich unzulässig
DWD-App verstößt gegen Gesetz über den Deutschen Wetterdienst
Das Landgericht Bonn hat entschieden, dass die kostenfreie Wetter-App "DWD WarnWetter-App" des Deutschen Wetterdienstes (DWD) wettbewerbsrechtlich unzulässig ist. Das Gericht entschieden, dass es die beklagte Bundesrepublik Deutschland unterlassen muss, eine Wetter-App anzubieten, die nicht nur Informationen über amtliche Warnungen, sondern allgemeine Informationen über das Wetter anbietet.
Seit Juni 2015 bietet der DWD in verschiedenen App-Stores eine Wetter
Angebot einer unentgeltlichen Wetter-App durch den DWD nicht zulässig
Das Landgericht Bonn hat entschieden, dass die Klägerin gegen die Beklagte einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch (§§ 8 Abs. 1, Abs. 3, 3 Abs. 1, Abs. 3a UWG) hat. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass es sich bei dem Anbieten der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.11.2017
Quelle: Landgericht Bonn/ra-online
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Dokument-Nr. 25128
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