wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil vom 19.05.2016
4 U 45/15 -

Keine erneute Urheber­rechts­verletzung aufgrund Auffindbarkeit eines geschützten Fotos im Cache von Google

Rechteinhaber kann weder auf Unterlassung noch Zahlung einer Vertragsstrafe klagen

Ist ein urheberrechtlich geschütztes Foto nach Abgabe einer strafbewehrten Unter­lassungs­erklärung noch im Cache von Google auffindbar, so liegt darin keine erneute Urheber­rechts­verletzung. Der Rechteinhaber kann daher weder auf Unterlassung noch Zahlung einer Vertragsstrafe klagen. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund der Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Fotos auf Ebay gab ein Unternehmer im März 2014 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Im April 2014 stellte der Rechteinhaber fest, dass das Foto weiterhin im Cache von Google auffindbar war. Er machte aufgrund dessen erneut ein Unterlassungsanspruch und ein Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe geltend. Da sich der Unternehmer weigerte die Ansprüche zu erfüllen, erhob der Rechteinhaber Klage. Das Landgericht Frankenthal wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Rechteinhabers.

Kein Anspruch auf Unterlassung und Zahlung einer Vertragsstrafe

Das Oberlandesgericht Zweibrücken bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung des Rechteinhabers zurück. Ihm stehe weder der Anspruch auf Unterlassung noch auf Zahlung der Vertragsstrafe zu, obwohl das Foto im Cache von Google auffindbar war und sich der Unternehmer durch die strafbewehrte Unterlassungserklärung verpflichtet hatte, das Foto nicht mehr ohne Zustimmung des Rechteinhabers öffentlich zugänglich zu machen.

Keine Urheberrechtsverletzung durch Auffindbarkeit des Fotos im Cache von Google

Durch Auffindbarkeit des Fotos im Cache von Google habe der Unternehmer nach Ansicht des Oberlandesgerichts keine erneute Urheberrechtsverletzung begangen. Zwar sei der Unternehmer gehalten gewesen, zu überprüfen, ob bei Google das Foto weiterhin abrufbar war. Der durchschnittliche Internetnutzer habe jedoch nicht von vornherein Kenntnis davon, dass Informationen als Abbild des früheren Standes einer Webseite im Cache gespeichert sind und dort gezielt gesucht werden können. Ohnehin sei es dem Unternehmer in der kurzen Zeitspanne zwischen Abgabe der Unterlassungserklärung und der Feststellung der weiteren Auffindbarkeit des Fotos nicht zumutbar möglich gewesen, die Archive der gängigen Internetsuchmaschinen darauf zu überprüfen, ob das Foto dort möglicherweise noch auffindbar war. Darüber hinaus hätte er auch keine realistische Chance gehabt, während der kurzen Zeitspanne bei Google die Entfernung des Fotos auch dem Cache durchzusetzen.

Keine Überprüfungspflicht des Caches aufgrund Unterlassungserklärung

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts habe sich eine Pflicht zur Überprüfung des Caches von Internetsuchmaschinen nicht aus der Unterlassungserklärung ergeben. Eine solche Pflicht wäre unverhältnismäßig.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.11.2017
Quelle: Oberlandesgericht Zweibrücken, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 10.02.2015
Aktuelle Urteile aus dem Internetrecht | Urheberrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2016, Seite: 1401
MDR 2016, 1401
 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2016, Seite: 831
MMR 2016, 831
 | Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM)
Jahrgang: 2017, Seite: 73
ZUM 2017, 73

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 25140 Dokument-Nr. 25140

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25140

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?