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Landgericht Koblenz, Urteil vom 11.09.2017
- 15 O 36/17 -
Reiseanbieter darf Trinkgelder auf Kreuzfahrten nicht automatisch vom Bordkonto des Reisenden abbuchen
Hinweis auf mögliche Streichung der Zahlungen nicht ausreichend
Ob Reisende auf Kreuzfahrten Trinkgeld bezahlen, bleibt ihnen überlassen. Eine automatische Abbuchung vom Bordkonto des Verbrauchers ist ohne ausdrückliche Erlaubnis unzulässig. Ein Hinweis, dass die Zahlung gekürzt, erhöht oder gestrichen werden kann, reicht nicht aus. Das entschied das Landgericht Koblenz.
Im zugrunde liegenden Fall buchte der Reiseanbieter Berge und Meer Touristik GmbH als
Gericht rügt Verstoß gegen Gebot der Ausdrücklichkeit
Das Landgericht Koblenz untersagte diese Praxis. Verbraucher müssen einer Zahlung, die über die Hauptleistung hinausgeht, wie hier das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.12.2017
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
- Mittelmeer-Kreuzfahrt & Badeurlaub - Reiseveranstalter muss bei Werbung für Urlaubsreise Gesamtpreis angeben
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 04.06.2014
[Aktenzeichen: 9 U 1324/13]) - Kellner dürfen Trinkgeld als regelmäßige Einkünfte für sich behalten
(Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.12.2010
[Aktenzeichen: 10 Sa 483/10])
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Dokument-Nr. 25256
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