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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24.05.2017
- 1 K 605/17 -
Gutschrift ohne elektronische Signatur kann in Papierform berichtigt werden
Berichtigung ermöglicht zudem "rückwirkenden Vorsteuerabzug
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine Gutschrift ohne elektronische Signatur in Papierform berichtigt werden kann und so "rückwirkend" einen Vorsteuerabzug ermöglicht.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin hatte im Streitjahr 2005 eine
Anforderungen an elektronische Rechnung dürfen nicht überspannt werden
Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, dass der Leistungsempfänger, die Klägerin, eine
Mangel der Übertragungsform durch Übermittlung der Papierrechnung geheilt
Im Übrigen habe die Klägerin den Mangel der Übertragungsform
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.01.2018
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online
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Dokument-Nr. 25396
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