Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesfinanzhof, Urteil vom 14.03.2018
- III R 5/17 -
Unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Gewerbetreibende haben Anspruch auf Kindergeld für Monate der in Deutschland ausgeübten Tätigkeit
BFH zum Kindergeldanspruch eines Gewerbetreibenden bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht
Bei Gewerbetreibenden, die ohne Wohnsitz und ohne gewöhnlichen Aufenthalt im Inland nur monatsweise tätig sind und antragsgemäß als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden, besteht der Anspruch auf Kindergeld für die Monate, in denen sie ihre inländische Tätigkeit ausüben. Dies entschied der Bundesfinanzhof und stellte klar, dass es bei Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit für die gebotene monatsweise Betrachtung nicht auf den Zufluss von Einnahmen ankommt.
Im zugrunde liegenden Streitfall lebte der polnische Kläger mit seiner Familie in Polen. In Deutschland war er monatsweise selbständig im Baugewerbe tätig. Für das Jahr 2012 beanspruchte der Kläger u.a. für den Monat Mai
Für Kindergeldanspruch ist allein Monatsprinzip entscheidend
Der Kindergeldanspruch setzt in Fällen dieser Art u.a. die antragsgemäße Behandlung des Ausländers als fiktiv unbeschränkt
Der Bundesfinanzhof hatte bisher hierzu nur entschieden, dass es bei zeitweise nichtselbständig tätigen Steuerpflichtigen wie z.B. Saisonarbeitern für den Kindergeldanspruch auf den Zufluss des Lohnes ankommt.
Bei zeitweise selbständig Tätigen ist inländische Tätigkeit und nicht Zufluss des Entgelts entscheidend
Demgegenüber stellte der Bundesfinanzhof nun bei einem zeitweise selbständig Tätigen auf die inländische Tätigkeit und nicht auf den Zufluss des Entgelts ab. Damit wird sichergestellt, dass der Kindergeldanspruch nicht von Zufälligkeiten oder selbst gewählten Gestaltungsformen abhängt. Ob hieraus folgt, dass an der bisherigen zuflussorientierten Beurteilung bei Saisonarbeitnehmern nicht mehr festzuhalten ist, ließ der Bundesfinanzhof ausdrücklich offen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.06.2018
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
- Kein Kindergeldanspruch bei Bezug von Arbeitslosengeld II und Erwerbstätigkeit des anderen Elternteils im EU-Ausland
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 26.07.2017
[Aktenzeichen: III R 18/16]) - Anspruch auf Kindergeld für im EU-Ausland wohnende Kinder
(Bundesfinanzhof, Beschluss vom 08.05.2014
[Aktenzeichen: III R 17/13])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25996
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25996
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.