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Bundesfinanzhof, Urteil vom 07.12.2016
- II R 21/14 -
BFH: Besteuerung eines ererbten, vom Erblasser nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs setzt nicht Geltendmachung des Pflichtteils durch Erben voraus
Besteuerung des Pflichtteilsanspruchs allein aufgrund des Erbanfalls
Erwirbt der Erbe einen vom Erblasser zu Lebzeiten nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruch, so unterliegt dieser Anspruch gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 Fall 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) der Besteuerung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Erbe den Pflichtteil geltend macht. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem seine Ehefrau im April 2008 verstorben war, schlug der Ehemann die Erbschaft aus und machte zudem nicht den
Finanzgericht weist Klage ab
Das Finanzgericht München wies die Klage ab. Der
Bundesfinanzhof bejaht ebenfalls Besteuerung des Pflichtteilsanspruchs
Der Bundesfinanzhof bestätigte die Entscheidung des Finanzgerichts und wies daher die Revision des Klägers zurück. Ein vom
Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs für Besteuerung nicht erforderlich
Zunächst sei nach Ansicht des Bundesfinanzhofs dem Sinn und Zweck der Vorschrift ein über den Wortlaut hinausgehendes Erfordernis der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.07.2018
Quelle: Bundesfinanzhof, ra-online (vt/rb)
- Finanzgericht München, Urteil vom 03.04.2013
[Aktenzeichen: 4 K 1973/10]
Jahrgang: 2017, Seite: 263 NJW-Spezial 2017, 263
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Dokument-Nr. 26126
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