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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 29.06.2018
- 6 U 60/18 -
Wortmarke "BAKTAT" darf nicht in Verbindung mit Sonnenlogo benutzt werden
Streit um Sonnenlogo bei türkischen Lebensmitteln
Das Oberlandesgericht Köln hat im Streit um den Vertrieb von türkischen Lebensmitteln in Deutschland entschieden, dass die Wortmarke "BAKTAT" nicht in Verbindung mit dem Sonnenlogo benutzt werden darf. Ausgetragen wurde das Verfahren zwischen einer GmbH und einer AG, jeweils mit Sitz in Mannheim, an der verschiedene Mitglieder derselben Unternehmerfamilie beteiligt sind.
Dem Streitfall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Unter dem Namen "BAKTAT" vertrieb die Antragstellerin - die GmbH - seit vielen Jahren in Deutschland türkische
Gericht untersagt Verwendung der Wortmarke "BAKTAT" in Verbindung mit Sonnenlogo
Auf Antrag der GmbH hat das Oberlandesgericht Köln der AG nun verboten, die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.07.2018
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online
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Dokument-Nr. 26153
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