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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.04.2018
- 12 U 156/16 -
Keine Aufklärungspflicht über weitere Erkrankung bei Beantwortung eines Fragebogens zu ausdrücklich genannten Erkrankungen
Versicherungsnehmer kann Berufsunfähigkeitsversicherung beanspruchen
Wird bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung vom Versicherer ein Fragebogen vorgelegt, in dem nach spezifischen Erkrankungen gefragt wird, so muss der Versicherungsnehmer die Fragen zwar ordnungsgemäß beantworten, ihn trifft aber keine Pflicht, von sich aus weitere Erkrankungen zu offenbaren. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2010 schloss ein Arbeitnehmer eine
Landgericht weist Klage ab
Das Landgericht Heidelberg wies die Klage ab. Die beklagte Versicherung habe den Vertrag wirksam angefochten, da der Kläger seine
Oberlandesgericht verneint ebenfalls Versicherungsschutz
Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte im Ergebnis die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung des Klägers zurück. Ein Anspruch auf Leistungen aus der
Keine Aufklärungspflicht über Erkrankung Multiple Sklerose
Es habe nach Ansicht des Oberlandesgerichts keine Pflicht des Klägers bestanden, von sich aus auf seine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.08.2018
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Heidelberg, Urteil vom 08.11.2016
[Aktenzeichen: 2 O 90/16]
Jahrgang: 2018, Seite: 868 MDR 2018, 868 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2018, Seite: 866 VersR 2018, 866
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Dokument-Nr. 26344
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