wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundessozialgericht, Urteil vom 06.07.2006
B 9a V 5/05 R -

Ehemaligem KZ-Wachmann kann Kriegsopferversorgung entzogen werden

Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit rechtfertigt Streichung

Die Bewachung des Konzentrationslagers (KZ) Auschwitz-Birkenau durch Angehörige der SS verstieß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit. Einem Mitglied der SS-Wachmannschaft kann deshalb die Versorgung als Kriegsopfer entzogen werden. Mit dieser Entscheidung hat das Bundessozialgericht die Auffassung eines Klägers zurückgewiesen, er habe als SS-Wachmann lediglich der massenhaften Vernichtung von Menschen durch das NS-Regime Vorschub geleistet, nicht aber selbst gegen die Grundsätze der Menschlichkeit verstoßen.

Der jetzt 83-jährige Kläger wurde im Oktober 1942 als Volksdeutscher in Kroatien zur Waffen-SS eingezogen und dem SS-Totenkopf-Sturmbann zugewiesen. Als Angehöriger des Wachsturmbanns beim KZ Auschwitz hatte er das Lager auf Wachtürmen und in Postenketten sowie Arbeitskommandos von Häftlingen außerhalb des Lagergebiets zu bewachen. Dazu gehörte auch der sog Rampendienst, dh die Absperrung der außerhalb des KZ gelegenen Rampe, auf der die ankommenden Häftlinge unmittelbar nach dem Verlassen der Eisenbahnzüge zur Vernichtung oder zum Arbeitseinsatz selektiert wurden.

Mitte Januar 1945 wurde das KZ Auschwitz geräumt, und der Kläger an die Front versetzt. Beim Kampf um Breslau verlor er sein rechtes Auge. Bis 1947 war er in amerikanischer Kriegsgefangenschaft, dann bis 1952 in polnischer Strafhaft. In Deutschland wurde ihm anschließend nach dem "Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges" (Bundesversorgungsgesetz) wegen des Augenver­lustes ua Beschädigtengrundrente gewährt (aktueller Zahlbetrag: 118,-- € monatlich).

Am 21. Januar 1998 ist § 1 a Bundesversorgungsgesetz in Kraft getreten. Danach sind Leistungen mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise zu entziehen, wenn der Berechtigte während der Herr­schaft des Nationalsozialismus gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat und das Vertrauen des Berechtigten auf die fortwährende Gewährung der Leistung im Einzelfall auch angesichts der Schwere der begangenen Verstöße nicht überwiegend schutzwürdig ist. Gestützt auf diese Vorschrift entzog das beklagte Land dem Kläger ab 1. Januar 2000 die Versorgungsleistungen (Grundrente und Heilbehandlung).

Sozialgericht und Landessozialgericht haben diese Entscheidung bestätigt. Das Bundessozialgericht hat den Wachdienst ebenfalls als konkreten Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit gewertet. Gleichwohl hat es das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Landessozialgericht zurückverwiesen. Das Tatsachengericht wird noch zu klären haben, ob der Kläger mit zwei - erfolglosen - Versetzungsgesuchen alles ihm Zumutbare getan hat, um sich dem Dienst im KZ zu entziehen.

siehe auch

Entzug einer Versorgungsrente für ehemaliges Mitglied der Waffen-SS ist rechtmäßig

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.07.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 21/06 des BSG vom 06.07.2006

Aktuelle Urteile aus dem Sozialversicherungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2651 Dokument-Nr. 2651

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil2651

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?