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Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 14.11.2017
- 7 A 324/17 -
Zur Wiedereintragung in Architektenliste müssen aktuell gültige Voraussetzungen erfüllt sein
Kein Vertrauen auf frühere inzwischen abgeschaffte Ausnahmeregelung
Wurde ein Architekt auf eigenen Wunsch aus der Architektenliste gelöscht und beantragt er später die Wiedereintragung, müssen dazu die aktuell gültigen Voraussetzungen erfüllt sein. Ein Vertrauen auf den Bestand einer früheren inzwischen abgeschafften Ausnahmeregelung besteht nicht. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Hessen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein studierter
Kein Anspruch auf Wiedereintragung in Architektenliste
Der Verwaltungsgerichtshof Hessen entschied zu Gunsten der Architektenkammer und hob daher die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf. Ein Anspruch
Kein Vertrauen auf alte Rechtslage
Ein Vertrauenstatbestand auf Fortbestand der alten Rechtslage scheide aus, so der Verwaltungsgerichtshof, da der Kläger die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.11.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Hessen, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 15.10.2015
[Aktenzeichen: 4 K 219/15.F]
Jahrgang: 2018, Seite: 77 NJW-Spezial 2018, 77
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Dokument-Nr. 26632
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