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Verwaltungsgericht München, Urteil vom 28.11.2018
- M 23 K 18.2332 u.a. -
Betriebsuntersagung von Dieselfahrzeugen mit verbauter Abschalteinrichtung nach verweigertem Software-Update rechtmäßig
Forderung des Software-Updates zur Reduzierung der Gesamtbilanz des Stickoxidausstoßes nicht unverhältnismäßig
Verweigern Fahrzeughalter die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen, die werksseitig mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen sind, darf der Betrieb der Fahrzeuge versagt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht München und wies damit die Klagen von sechs Fahrzeughaltern ab.
Die Kläger der zugrunde liegenden Verfahren sind Halter von Pkw der Marke VW, Audi und Skoda, die mit einem
Etwaige aus Update folgende Schäden sind gegenüber Pkw-Hersteller bzw. Händler geltend zu machen
Mit den hiergegen erhobenen Klagen machen die Kläger geltend, dass es ihnen nicht zumutbar sei, das Update aufspielen zu lassen. Dem ist das Verwaltungsgericht München nicht gefolgt. Nach Ansicht des Gerichts würden die Pkw durch das
Gericht mahnt Behörden zu "maßvollem Vorgehen"
Wie das Gericht aber auch deutlich machte, sei ein "maßvolles Vorgehen" der Behörden angezeigt, da letztlich nicht die Fahrzeughalter für die Entstehung des Abgasskandals verantwortlich seien. Im Sinne eines maßvollen Vorgehens müssten die Behörden beispielsweise vorrangig ein Zwangsgeld androhen, bevor die zwangsweise Außerbetriebsetzung angedroht werden dürfe.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.11.2018
Quelle: Verwaltungsgericht München/ra-online
- Abgasskandal: Betriebsuntersagung für Fahrzeug bei verweigertem Austausch der unzulässigen Abschalteinrichtung zulässig
(Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 16.11.2018
[Aktenzeichen: 3 L 1099/18.MZ]) - Abgasskandal: Betriebsuntersagung für Fahrzeug bei verweigertem Austausch der unzulässigen Abschalteinrichtung zulässig
(Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 16.11.2018
[Aktenzeichen: 3 L 1099/18.MZ])
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Dokument-Nr. 26757
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