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Sozialgericht Bremen, Urteil vom 23.10.2018
- S 8 KR 263/17 -
Gesetzliche Krankenkasse kann auch zur Kostenübernahme für neuartige Behandlung in den USA verpflichtet sein
Höhe der Kosten und fehlende Studien bei mangelnden Behandlungsalternativen nicht relevant
Das Sozialgericht Bremen hat entschieden, dass eine Gesetzliche Krankenkasse unter bestimmten Umständen auch die Kosten einer neuartigen Behandlung in den USA übernehmen muss. Dies gilt auch dann, wenn zu der Behandlungsmethode noch keine Studien vorliegen, aber alle behandelnden Ärzte und Gutachter übereinstimmend davon ausgehen, dass die neue Behandlungsmethode alternativlos ist. Dies gilt nach dem Urteil unabhängig von der Höhe der Kosten.
In dem zugrunde liegenden Verfahren ging es um einen in Bremen lebenden Jugendlichen, der an einer seltenen Erkrankung, einer Bronchitis fibroplastica, litt, die mit lebensbedrohlichen Erstickungsanfällen verbunden ist. Nachdem ein Mediziner aus Philadelphia,
Krankenkasse muss Kosten tragen
Im August 2017 stellte der Kläger einen Eilantrag. Daraufhin verpflichtet das Sozialgericht Bremen die
Krankenversicherungsrecht enthält keine Beschränkung des Behandlungsanspruchs wegen hoher Kosten
In dem Klageverfahren ging es noch um die Frage, ob die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.01.2019
Quelle: Sozialgericht Bremen/ra-online
- Mutter muss neuartige Videotherapie für Baby selbst bezahlen
(Sozialgericht Berlin, Urteil vom 11.07.2017
[Aktenzeichen: S 81 KR 719/17]) - Krankenkasse muss Kosten für Cannabis-Therapie von ADS/ADHS-Patienten nicht übernehmen
(Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27.11.2018
[Aktenzeichen: L 16 KR 504/18 BER])
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Dokument-Nr. 26906
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