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Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil
- 6 K 1560/18.WI -
Hessische Grundschülerin hat keinen Anspruch auf Kurdisch-Unterricht
Kein verfassungsrechtliches Gebot zur Organisation von herkunftssprachlichem Unterricht
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass eine hessische Grundschülerin keinen Anspruch auf Unterrichtung in dem kurdischen Dialekt "Kurmanci" hat.
Die Grundschülerin des zugrunde liegenden Streitfalls, deren Eltern deutsche Staatsangehörige mit kurdischen Wurzeln sind, berief sich unter anderem auf das Gleichheitsgebot: An hessischen Schulen würden auch Türkisch, Arabisch, Polnisch, Serbisch und weitere Sprachen vornehmlich aus Gastarbeiterländern unterrichtet. Weil den Kurden ein eigener Staat vorenthalten werde, würden sie nicht als eigenständiges Volk mit eigener
Herkunftssprachlicher Unterricht nach Änderung des hessischen Schulgesetzes 1999 ein Auslaufmodell
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden wies die Klage mit der Begründung ab, dass es im Ermessen der Schulverwaltung stehe, das Bildungsangebot im Rahmen begrenzter Ressourcen zu organisieren. Derzeit werde herkunftssprachlicher
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.03.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Wiesbaden/ra-online (pm)
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Dokument-Nr. 27155
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