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Oberlandesgericht München, Urteil vom 03.05.2018
- 4 OLG 13 Ss 54/18 -
Kirchenasyl führt grundsätzlich nicht zur Straflosigkeit wegen unerlaubten Aufenthalts in Deutschland
Keine Strafbarkeit aufgrund erneuter Einzelfallprüfung des BAMF auf Basis einer Vereinbarung mit Kirche
Das Kirchenasyl führt grundsätzlich nicht zur Straflosigkeit des unerlaubten Aufenthalts gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Etwas anderes gilt aber dann, wenn das BAMF aufgrund der Vereinbarung mit der Kirche vom 24. Februar 2015 eine erneute Einzelfallprüfung vornimmt. In diesem Fall liegt ein rechtliches Abschiebungshindernis vor, das einen Anspruch auf Duldung gemäß § 60 a Abs. 2 AufenthG begründet. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem der Asylantrag eines nigerianischen Staatsbürgers abgelehnt wurde und seine Abschiebung nach Italien angeordnet wurde, flüchtete er nach erfolgloser Klage gegen die Abschiebung im Juli 2016 in einer Pfarrei in Freising ins
Amtsgericht spricht Angeklagten vom Tatvorwurf frei
Das Amtsgericht Freising sprach den Angeklagten vom Tatvorwurf des unerlaubten Aufenthalts gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG frei. Nach Auffassung des Gerichts habe aufgrund des Aufenthalts im
Oberlandesgericht verneint ebenfalls Strafbarkeit wegen unerlaubten Aufenthalts
Das Oberlandesgericht München bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Revision der Staatsanwaltschaft zurück. Der Angeklagte sei freizusprechen. Eine
Kirchenasyl führt grundsätzlich nicht zur Straflosigkeit
Zwar führe das
Keine Strafbarkeit aufgrund erneuter Einzelfallprüfung des BAMF auf Basis der Vereinbarung mit Kirche
Jedoch ergebe sich nach Ansicht des Oberlandesgerichts aus einer rechtlichen Unmöglichkeit der Abschiebung ein Anspruch auf Erteilung einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.03.2019
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Freising, Urteil vom 27.10.2017
[Aktenzeichen: 6 Ds 506 Js 37436/16]
Jahrgang: 2018, Seite: 303 InfAuslR 2018, 303 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2018, Seite: 3041 NJW 2018, 3041 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2018, Seite: 378 NJW-Spezial 2018, 378 | Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik (ZAR)
Jahrgang: 2018, Seite: 272 ZAR 2018, 272
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Dokument-Nr. 27173
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