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Landgericht Hamburg, Urteil vom 12.11.2018
- 318 O 141/18 -
Verbraucherdarlehensvertrag muss über Recht des Darlehensnehmers zur außerordentlichen Kündigung aufzuklären
LG Hamburg zum Widerruf eines zu einer Fahrzeugfinanzierung abgeschlossenen Darlehensvertrages
Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass der Verbraucherdarlehensvertrag klare und verständliche Angaben über das einzuhaltende Verfahren bei Kündigung des Vertrages enthalten muss. Dies bedeutet, dass hiervon auch die Pflicht umfasst ist, über das Recht des Darlehensnehmers zur außerordentlichen Kündigung nach § 314 BGB aufzuklären.
Die Parteien des zugrunde liegenden Falls stritten um Ansprüche nach
Beklagte verneint Möglichkeit zum Widerruf des Darlehensvertrages
Mit Schreiben vom 4. Dezember 2017 widerrief der Kläger seine auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete
Verbraucherdarlehensvertrag muss klare Angaben über einzuhaltendes Verfahren bei Kündigung des Vertrages enthalten
Das Landgericht Hamburg entschied, dass der Kläger von der Beklagten die Feststellung verlangen könne, dass seine Primärpflichten aus dem Darlehensvertrag aufgrund des von ihm erklärten Widerrufs erloschen seien, weil der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.05.2019
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online (pm/kg)
- Keine Pflicht zur gesonderten Hervorhebung: Pflichtangaben zum Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen müssen lediglich klar und verständlich sein
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.02.2016
[Aktenzeichen: XI ZR 549/14 und XI ZR 101/15]) - Widerruf eines zur Finanzierung von Ferienhäusern geschlossenen Darlehensvertrags nicht immer möglich
(Landgericht Hamburg, Urteil vom 14.02.2018
[Aktenzeichen: 332 O 412/16])
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Dokument-Nr. 27394
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