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Landgericht Kleve, Urteil vom 07.02.2017
- 4 O 144/16 -
Gewerbeanmeldung, Stromeinspeisung ins öffentliche Netz gegen Entgelt und Versteuerung der Einkünfte sprechen für gewerblichen Betrieb einer Photovoltaikanlage
Darlehensvertrag zur Finanzierung der Anlage kann nicht widerrufen werden
Von einem gewerblichen Betrieb einer Photovoltaikanlage ist auszugehen, wenn dazu ein Gewerbe angemeldet wird, Strom ins öffentliche Netz gegen Entgelt eingespeist wird sowie die Einkünfte versteuert werden und darauf Umsatzsteuer abgeführt wird. In diesem Fall ist der Darlehensvertrag zur Finanzierung der Anlage kein Verbraucherdarlehensvertrag und kann somit nicht widerrufen werden. Dies hat das Landgericht Kleve entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2009 schloss ein Mann zur Finanzierung einer
Kein Recht zum Widerruf des Darlehensvertrags
Das Landgericht Kleve entschied zu Gunsten der Bank. Ein Recht zum Widerrufs des
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.05.2019
Quelle: Landgericht Kleve, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2017, Seite: 1137 NJW-RR 2017, 1137
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Dokument-Nr. 27462
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