Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 24.09.2019
- 1 A 731/17 -
Land muss Beihilfeleistungen für künstliche Befruchtung auch bei Unverheirateten gewähren
Vorliegen einer Krankheit hängt nicht von individuellen sozialen Lebensumständen ab
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat das Land Hessen verpflichtet, Beihilfeleistungen für Kosten einer künstlichen Befruchtung auch bei Unverheirateten zu gewähren.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist
Beschränkung der entsprechenden Beihilfe auf verheiratete Beamte im Hessischen Beihilfeverordnung nicht ersichtlich
Auf die Berufung der Klägerin gab der Hessische Verwaltungsgerichtshof der Klägerin im Wesentlichen Recht und führte zur Begründung aus, dass die organisch bedingte Unfruchtbarkeit eine Krankheit im Sinne des Beihilferechts sei. Dies gelte unabhängig davon, ob die betroffene
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.09.2019
Quelle: Hessischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online (pm/kg)
- Keine Kostenübernahme für künstliche Befruchtung bei Beamtinnen ab dem 40. Lebensjahr
(Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 07.09.2012
[Aktenzeichen: 7 K 102/11]) - BVerwG: Kosten einer künstlichen Befruchtung nur teilweise beihilfefähig
(Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 24.02.2011
[Aktenzeichen: BVerwG 2 C 40.09])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 27891
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27891
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.