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Bundessozialgericht, Urteil vom 19.11.2019
- B 1 KR 13/19 R -
Akutkrankenhaus hat Anspruch auf Vergütung für Behandlung eines auf einen Reha-Platz wartenden Patienten
Krankenkasse muss für Krankenhauskosten während Wartezeit auf freien Reha-Platz aufkommen
Ein Akutkrankenhaus hat Anspruch auf Vergütung, wenn es einen Versicherten, der nur noch stationärer medizinischer Reha-Leistungen bedarf, so lange stationär weiterbehandelt, bis er einen Reha-Platz erhält. Dies entschied das Bundessozialgericht.
Die Rechtsgrundsätze über ärztliche Notfallversorgung gelten entsprechend, wenn Versicherte Anspruch auf stationäre medizinische Reha haben, aber nicht zeitgerecht erhalten. Dies schließt die unbewusste Regelungslücke in SGB V und SGB IX hinsichtlich stationärer medizinischer Reha im Notfall. Behandelt ein nicht zur stationären medizinischen Reha zugelassenes
Hinweise zur Rechtslage
§ 39 Abs. 1 SGB V - Krankenhausbehandlung (in der hier maßgeblichen Fassung durch Art. 5 Nr. 11 nach Maßgabe des Art. 67 Gesetz vom 19.06.2001, BGBl I 1046 mWv 1.7.2001)
(1) [...] Versicherte haben Anspruch auf vollstationäre Behandlung in einem zugelassenen
§ 40 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und 2 SGB V - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (in der hier maßgeblichen Fassung durch Art. 1 Nr. 26 GKV-WSG vom 26.03.2007, BGBl I 378, mWv 01.04.2007)
2) Reicht die Leistung nach Absatz 1 nicht aus, erbringt die
(3) Die
§ 76 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB V (in der hier maßgeblichen Fassung durch Art. 6 Nr. 17 Gesetz vom 28.05.2008, BGBl I 874, mWv 01.07.2008)
(1) Die Versicherten können unter den zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärzten, den medizinischen Versorgungszentren, den ermächtigten Ärzten, den ermächtigten oder nach § 116 b an der ambulanten Versorgung teilnehmenden Einrichtungen, den Zahnkliniken der Krankenkassen, den Eigeneinrichtungen der Krankenkassen nach § 140 Abs. 2 Satz 2, den nach § 72 a Abs. 3 vertraglich zur ärztlichen Behandlung verpflichteten Ärzten und Zahnärzten, den zum ambulanten Operieren zugelassenen Krankenhäusern sowie den Einrichtungen nach § 75 Abs. 9 frei wählen. Andere Ärzte dürfen nur in Notfällen in Anspruch genommen werden. [...]
§ 111 Abs. 1 SGB V (in der hier maßgeblichen Fassung durch Art. 5 Nr. 24 nach Maßgabe des Art. 67 Gesetz vom 19.06.2001, BGBl I 1046, mWv 01.07.2001)
Die Krankenkassen dürfen [...] Leistungen zur medizinischen
§ 7 SGB IX (idF durch Art. 1 des Gesetzes vom 19.06.2001, BGBl I S 1046)
Die Vorschriften dieses Buches gelten für die Leistungen zur Teilhabe, soweit sich aus den für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen nichts Abweichendes ergibt. Die Zuständigkeit und die Voraussetzungen für die Leistungen zur Teilhabe richten sich nach den für den jeweiligen Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.11.2019
Quelle: Bundessozialgericht/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 28123
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