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Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.03.2018
- VII ZR 71/17 -
BGH: Vertrag über Platzierung einer elektronischen Werbeanzeige auf Internetseite stellt Werkvertrag dar
Regelungen zur Werbewirksamkeit keine zwingende Vertragsbestandteile
Ein Vertrag über die Platzierung einer elektronischen Werbeanzeige auf einer Internetseite stellt ein Werkvertrag im Sinne von § 631 BGB dar. Regelungen zur Werbewirksamkeit der in Auftrag gegebenen elektronischen Werbeanzeige sind keine zwingenden Vertragsbestandteile. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Werbefirma im Jahr 2016 auf Zahlung der Vergütung für die Schaltung einer
Amtsgericht und Landgericht weisen Klage ab
Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Bad Kreuznach wiesen die Klage ab. Zur Begründung führte das Landgericht an, dass der
Bundesgerichtshof wertet Werbevertrag als Werkvertrag
Der Bundesgerichtshof führte zum Fall zunächst aus, dass ein Vertrag über die Platzierung einer
Keine Notwendigkeit von Regelungen zur Werbewirksamkeit
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs gehören vertragliche Regelungen, wie die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.02.2020
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Bad Kreuznach, Urteil vom 29.07.2016
[Aktenzeichen: 22 C 3/16] - Landgericht Bad Kreuznach, Urteil vom 01.03.2017
[Aktenzeichen: 1 S 86/16]
Jahrgang: 2018, Seite: 228 AfP 2018, 228 | Zeitschrift: Betriebs-Berater (BB)
Jahrgang: 2018, Seite: 897 BB 2018, 897 | Zeitschrift: Betriebs-Berater (BB)
Jahrgang: 2018, Seite: 976 BB 2018, 976 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2018, Seite: 656 MDR 2018, 656 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2018, Seite: 448 MMR 2018, 448 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2018, Seite: 687 NJW-RR 2018, 687
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Dokument-Nr. 28389
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