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Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 28.07.2020
- 7 O 501/18 -
Wegen des Klimawandels in der Pfalz kein Schadensersatz für abgestorbene Thuja-Hecke
Nachbarschaftsstreit um Schadenersatz für 8.000 Euro teure Thuja-Hecke
Eine Nachbarin muss die Kosten für eine abgestorbene Thuja-Hecke an der Grundstücksgrenze nicht ersetzen, obwohl sie im Verdacht steht, diese über Jahre hinweg beschädigt zu haben. Dies hat das Landgericht Frankenthal in einem Nachbarschaftsstreit aus Altrip entschieden. Die Hecke sei nämlich durch den fortschreitenden Klimawandel zugrunde gegangen, stellte die Kammer fest.
Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme spreche zwar sehr viel dafür, dass die Nachbarin die
Schlichtungsverfahren ist bei Schadensersatzklagen nicht erforderlich
Das Landgericht hat sich in seinem Urteil auch dazu geäußert, wann im Nachbarstreit ein Schlichtungsverfahren durchlaufen werden muss, bevor eine Klageerhebung zum Gericht möglich ist. Die vom Land Rheinland-Pfalz anerkannten Gütestellen und Schiedspersonen müssten nur bei bestimmten nachbarrechtlichen Abwehransprüchen (Beseitigung von Überhang, etc.) vorrangig angerufen werden, nicht jedoch wenn – wie hier – Schadensersatz gefordert werde. Dies entspreche auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, so die Kammer.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.08.2020
Quelle: LG Frankenthal, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 29123
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