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Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.11.2020
- 7 K 3250/18.F -
Klage von Privatbank gegen Beauftragung von Sonderprüfern durch BaFin unzulässig
Einzelne Verfahrenshandlungen können nur zusammen mit Endentscheidung angegriffen werden
Das VG Frankfurt hat die Klage einer Privatbank auf Feststellung der Befangenheit von Wirtschaftsprüfern, die von der beklagten BaFin mit einer Sonderprüfung betraut wurden, als unzulässig abgewiesen, weil isolierte Klagen gegen einzelne behördliche Verfahrenshandlungen grundsätzlich nicht möglich sind.
Im Zusammenhang mit der Aufklärung möglicher Rechtsverstöße bei sogenannten cum/ex-Geschäften ordnete die beklagte Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Bescheid vom April 2016 eine
Isolierte Klagen gegen einzelne behördliche Verfahrenshandlungen nicht möglich
Das VG hat die Klage abgewiesen. Als wesentlicher Gesichtspunkt wurde in der mündlichen Verhandlung erörtert, dass die Klage schon unzulässig sein dürfte. Nach dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.11.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29415
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