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Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15.09.2020
- 5 Sa 188/19 -
Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst müssen nicht wie Vollarbeit vergütet werden
Vereinbarung eines geringeren Entgelts möglich
Zwar stellen Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst vergütungspflichtige Arbeitsleistung dar. Dies bedeutet aber nicht, dass die Zeiten wie Vollarbeit vergütet werden müssen. Vielmehr ist die Vereinbarung eines geringeren Entgelts möglich. Dies gilt auch dann, wenn der Bereitschaftsdienst zusammen mit der regulären Arbeitszeit die wöchentliche Höchstarbeitszeit überschreitet. Dies hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein
Kein Anspruch auf Vergütung der Bereitschaftszeiten wie Vollarbeit
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts. Ein Anspruch auf
Überschreitung der Höchstarbeitszeit rechtfertigt keine höhere Vergütung des Bereitschaftsdienstes
Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts rechtfertige auch nicht die Überschreitung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit durch den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.11.2020
Quelle: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Stralsund, Urteil vom 24.07.2019
[Aktenzeichen: 11 Ca 458/18]
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Dokument-Nr. 29435
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