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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 04.11.2020
- 14 U 81/20 -
Schmerzensgeld von 30.000 EUR nach Verkehrsunfall mit Todesfolge
Schmerzensgeldanspruch geht auf Erben des Verstorbenen über
Wer bei einem Verkehrsunfall eine schwere Kopfverletzung erleidet, mehrere Tage nach dem Unfall noch ansprechbar ist, dann jedoch wegen Hirninfarkten ein Schwerstpflegefall wird und sich nicht mehr verständigen kann und schließlich nach etwa viereinhalb Monaten verstirbt, kann ein Schmerzensgeld von 30.000 EUR zustehen. Der Schmerzensgeldanspruch geht auf die Erben des Verstorbenen über. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgericht Celle hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Bei einem
Landgericht gab Schmerzensgeldklage statt
Das Landgericht Hannover gab der Schmerzensgeldklage der
Oberlandesgericht reduziert Schmerzensgeld auf 30.000 EUR
Das Oberlandesgericht Celle entschied zu Gunsten der Beklagten. Den Klägern stehe ein Schmerzensgeldanspruch in Höhe von lediglich 30.000 EUR zu. Dieser Betrag sei angesichts der vorliegenden Umstände angemessen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.01.2021
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Hannover, Urteil vom 21.04.2020
[Aktenzeichen: 20 O 33/18]
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Dokument-Nr. 29695
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