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Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 23.12.2020
- 13 S 122/20 -
Vom Parkhausbetreiber aufgestelltes Vorfahrtsschild erhöht Sorgfaltspflichten
Missachtung des Vorfahrtsschildes begründet erhebliches Verschulden an Verkehrsunfall
Ein von einem Betreiber eines Parkhauses aufgestelltes Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren) erhöht die Sorgfaltspflichten des Verkehrsteilnehmers. Wird das Vorfahrtsschild missachtet und kommt es deshalb zu einem Verkehrsunfall, begründet dies ein erhebliches Verschulden. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Abend im September 2019 kam es in einem
Amtsgericht nahm hälftige Haftungsverteilung vor
Das Amtsgericht Saarbrücken nahm eine hälftige
Landgericht bejaht Haftungsquote von 75 % zu 25 % zu Lasten der Mercedes-Fahrerin
Das Landgericht Saarbrücken entschied zum Teil zu Gunsten des Peugeot-Fahrers. Nur der Mercedes-Fahrerin sei ein Verkehrsverstoß anzulasten. Jedoch sei auf Seiten des Peugeot-Fahrers die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs zu berücksichtigen, so dass eine
Erheblicher Sorgfaltsverstoß wegen Missachtung des Vorfahrtsschildes
Der Verkehrsverstoß der Mercedes-Fahrerin ergebe sich nicht aus einem Verstoß aus § 8 Abs. 1 StVO, so das Landgericht. Denn die Vorschrift komme in Parkhäusern nur zur Anwendung, wenn die angelegten Fahrspuren eindeutig Straßencharakter haben. Dies war hier nicht der Fall. Jedoch treffe der Mercedes-Fahrerin ein erheblicher Sorgfaltsverstoß, weil sie das gut erkennbare
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.01.2021
Quelle: Landgericht Saarbrücken, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Saarbrücken, Urteil vom 21.08.2020
[Aktenzeichen: 37 C 75/209 (08)]
- In Tiefgaragen darf man im Regelfall auf Beachtung der Verkehrsregeln der Straßenverkehrsordnung vertrauen
(Amtsgericht München, Urteil vom 13.02.2013
[Aktenzeichen: 343 C 26971/12]) - Vorfahrtsregelung "rechts vor links" gilt nur auf Parkplätzen mit eindeutigem Straßencharakter
(Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 21.11.2014
[Aktenzeichen: 13 S 132/14])
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Dokument-Nr. 29713
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