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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.11.2020
- L 19 AS 1204/20 -
Kein Arbeitnehmerstatus eines EU-Ausländers bei 100 Euro Verdienst im Monat
Regelung zum Urlaubsanspruch für Annahme des Arbeitnehmerstatus notwendig
Fehlt aufgrund einer untergeordneten und unwesentlichen Tätigkeit die (europarechtlich definierte) Arbeitnehmereigenschaft, scheidet ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II aus. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen entschieden
Der Kläger ist griechischer Staatsangehöriger. Er schloss 2019 mit einem Restaurantinhaber einen unbefristeten Arbeitsvertrag über eine Beschäftigung als Spülkraft mit einer Arbeitszeit von 10 Stunden monatlich und einer
LSG verneint Arbeitnehmerstatus
Das LSG hat seine Berufung nun zurückgewiesen. Unter Abwägung der Gesamtumstände sei der Kläger aufgrund des Arbeitsvertrages kein Arbeitnehmer i.S.d. § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU gewesen, weil es sich bei der ausgeübten geringfügigen Beschäftigung um eine untergeordnete und unwesentliche Tätigkeit gehandelt habe. Zwar schließe weder die Tatsache, dass es sich um eine sozialversicherungsfreie
Tätigkeit wegen Geringfügigkeit der Vergütung unwesentlich
Jedoch stelle sich die Tätigkeit im Hinblick auf die ausgesprochene Geringfügigkeit der vereinbarten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.03.2021
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29922
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