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Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.03.2021
- 6 stR 240/20 -
BGH: Verkauf von Hanftee auch mit niedrigem THC-Gehalt bleibt strafbar
Nur Konsum ohne Rausch legal
Der BGH hat entschieden, dass der Verkauf von Hanftee an Verbraucher legal sein kann – aber nur dann, wenn sichergestellt ist, dass sich niemand daran berauscht.
Die Angeklagten betrieben in Braunschweig Ladenlokale, in denen sie - auch noch nach polizeilichen Durchsuchungen und Sicherstellungen - aus EU-zertifiziertem Nutzhanf gewonnene Cannabispflanzenteile mit geringen THC-Gehalten (0,08 % bis 0,33 %) als
BGH bestätigt Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
Der BGH hat das Urteil auf die Revision der Angeklagten aufgehoben, die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen jedoch aufrechterhalten. Das Landgericht hat im Ergebnis zu Recht angenommen, der von den Angeklagten verkaufte
LG-Urteil beruht nicht für alle Taten auf einer rechtsfehlerfreien Beweiswürdigung
Allerdings hat das Landgericht nicht geprüft, ob der Vorsatz der Angeklagten auch die Möglichkeit eines Missbrauchs der vertriebenen Pflanzenteile zu Rauschzwecken umfasste. Die Revisionen der Staatsanwaltschaft führten unter anderem zur Aufhebung von Strafaussprüchen. Die Annahme des Landgerichts, die Angeklagten seien einem schuldmindernden (vermeidbaren) Verbotsirrtum erlegen, beruht nicht für alle Taten auf einer rechtsfehlerfreien Beweiswürdigung. Denn insbesondere nach den polizeilichen Durchsuchungen und Sicherstellungen lag für die Angeklagten die Möglichkeit einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.03.2021
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30042
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